Schulgesundheit
Schulärztliche Untersuchung
Dreimal während der obligatorischen Schulzeit werden Kinder und Jugendliche von einem Mitarbeiter des Schulgesundheitsdienstes (SGD) untersucht. Alle Untersuchenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Die Ergebnisse werden statistisch erfasst. Diese Statistiken bieten Hinweise für allfällige präventive Massnahmen und zeigen Tendenzen (z.B. Impfrate, Übergewicht) auf.
Dreimal während der obligatorischen Schulzeit werden Kinder und Jugendliche von einem Mitarbeiter des Schulgesundheitsdienstes (SGD) untersucht. Alle Untersuchenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Die Ergebnisse werden statistisch erfasst. Diese Statistiken bieten Hinweise für allfällige präventive Massnahmen und zeigen Tendenzen (z.B. Impfrate, Übergewicht) auf.
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Im Kindergarten erhalten die Eltern aller Kinder ein Schreiben mit der Aufforderung, sich bis zum Eintritt in die 1. Klasse der Primarstufe bei einem Kinderarzt ihrer Wahl für eine Untersuchung und für allenfalls erforderlichen Impfungen zu melden.
In der 1. Klasse wird bei allen Kindern ein Seh- und Hörtest durch den SGD durchgeführt.
In der 4. Klasse der Primarstufe wird erneut ein Seh- und Hörtest durch den SGD durchgeführt. Zudem wird Gewicht und Grösse gemessen.
In der 2. Klasse der Sekundarstufe 1 findet ein Einzelgespräch zum Gesundheitszustand der Jugendliche statt. Zudem wird ein Seh- und Hörtest und die Messung von Grösse und Gewicht durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kanton Schwyz.
In der 1. Klasse wird bei allen Kindern ein Seh- und Hörtest durch den SGD durchgeführt.
In der 4. Klasse der Primarstufe wird erneut ein Seh- und Hörtest durch den SGD durchgeführt. Zudem wird Gewicht und Grösse gemessen.
In der 2. Klasse der Sekundarstufe 1 findet ein Einzelgespräch zum Gesundheitszustand der Jugendliche statt. Zudem wird ein Seh- und Hörtest und die Messung von Grösse und Gewicht durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kanton Schwyz.
Schulärztin Kindergarten und Primarstufe
Dr. med. Petra Zeitler
Gesundheitszentrum Rigi AG
Tel. 041 829 70 00
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Dr. med. Petra Zeitler
Gesundheitszentrum Rigi AG
Bodenstrasse 20
6403 Küssnacht am Rigi
6403 Küssnacht am Rigi
Tel. 041 829 70 00
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Schularzt Oberstufe
Dr. med. Katja Baumann
Dorfpraxis Küssnacht AG
Tel.041 531 57 57
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Dr. med. Katja Baumann
Dorfpraxis Küssnacht AG
Bahnhofstrasse 57
6403 Küssnacht am Rigi
6403 Küssnacht am Rigi
Tel.041 531 57 57
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Schulzahnärztliche Untersuchung
Der schulzahnärztliche Dienst fördert durch gezielte Prophylaxe die Zahngesundheit der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und berät in Fragen der Zahngesundheit.
Alle Schülerinnen und Schüler können jährlich auf Kosten der Schulträger (Bezirk Küssnacht) eine zahnärztliche Untersuchung vornehmen lassen und bei Bedarf einen Behandlungskosten-Voranschlag erstellen lassen. Zu Beginn jedes Schuljahres wird Ihnen dazu ein Gutschein abgegeben. Dieser kann innerhalb eines Jahres bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt nach freier Wahl eingelöst werden.
Über die schulzahnärztlichen Untersuchungen informiert der Kanton Schwyz auf seiner Website.
Alle Schülerinnen und Schüler können jährlich auf Kosten der Schulträger (Bezirk Küssnacht) eine zahnärztliche Untersuchung vornehmen lassen und bei Bedarf einen Behandlungskosten-Voranschlag erstellen lassen. Zu Beginn jedes Schuljahres wird Ihnen dazu ein Gutschein abgegeben. Dieser kann innerhalb eines Jahres bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt nach freier Wahl eingelöst werden.
Über die schulzahnärztlichen Untersuchungen informiert der Kanton Schwyz auf seiner Website.
Schulzahnpflege
Speziell ausgebildete Schulzahnprophylaxehelferinnen besuchen die Schulklassen, leiten die Schülerinnen und Schüler zur wirkungsvollen Zahnpflege an und informieren diese über zahngerechte Ernährung. Zudem beraten sie die Erziehungsberechtigten, die Lehrpersonen und Schulleitungen in Fragen der Zahngesundheit (z. B. Angebote des Pausenkioskes).
Zur Beratung der Schulen in der zahnärztlichen Prophylaxe (Schulzahnpflege) kann der Schulträger auch eine Schulzahnärztin oder einen Schulzahnarzt bestimmen. Der schulzahnärztliche Dienst richtet sich nach den Weisungen über die Gesundheitspflege. Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte und Prophylaxehelferinnen unterstehen der Aufsicht des Kantonszahnarztes.
Zur Beratung der Schulen in der zahnärztlichen Prophylaxe (Schulzahnpflege) kann der Schulträger auch eine Schulzahnärztin oder einen Schulzahnarzt bestimmen. Der schulzahnärztliche Dienst richtet sich nach den Weisungen über die Gesundheitspflege. Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte und Prophylaxehelferinnen unterstehen der Aufsicht des Kantonszahnarztes.