Zyklus 1
Zyklus 1: Kindergarten und 1./2. Klasse
Der Zyklus 1 umfasst den Kindergarten und die ersten beiden Jahre der Primarschule.
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für das Kind die Bildungslaufbahn in der Volksschule. Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist obligatorisch. Das Kind wird während des 1. Zyklus in den sozialen Kontext der Schule aufgenommen und in die Welt des schulischen Lernens eingeführt.
Der Unterricht orientiert sich im 1. Zyklus stark an der Entwicklung der Kinder. Zudem wird er vor allem zu Beginn fächerübergreifend organisiert und gestaltet.
In der 1. und 2. Klasse werden die Fächer Deutsch, Mathematik, NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft), Gestalten, Musik sowie Bewegung & Sport eingeführt.
Die Primarstufe vermittelt allen Schülerinnen und Schülern die Grundausbildung. Neben den Regelklassen werden auf der Primarstufe die Einführungsklasse und die Kleinklasse angeboten.
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für das Kind die Bildungslaufbahn in der Volksschule. Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist obligatorisch. Das Kind wird während des 1. Zyklus in den sozialen Kontext der Schule aufgenommen und in die Welt des schulischen Lernens eingeführt.
Der Unterricht orientiert sich im 1. Zyklus stark an der Entwicklung der Kinder. Zudem wird er vor allem zu Beginn fächerübergreifend organisiert und gestaltet.
In der 1. und 2. Klasse werden die Fächer Deutsch, Mathematik, NMG (Natur, Mensch, Gesellschaft), Gestalten, Musik sowie Bewegung & Sport eingeführt.
Die Primarstufe vermittelt allen Schülerinnen und Schülern die Grundausbildung. Neben den Regelklassen werden auf der Primarstufe die Einführungsklasse und die Kleinklasse angeboten.
Kindergarten
Der Kindergarten ist eine Ergänzung, Bereicherung, Unterstützung und Weiterführung der Erziehung im Elternhaus. Vor allem im sozialen Bereich erweitert Ihr Kind seine Fertigkeiten im Verhalten, Umgang und Wohlsein in grösseren Gruppen. In weiteren Lernfeldern schafft der Kindergarten möglichst ähnliche Startbedingungen für den anschliessenden Eintritt in die Schule.
Der Kindergarten ist ein Bildungsangebot mit klar definiertem pädagogischem Auftrag und setzt eine gewisse Reife sowie Selbstständigkeit des Kindes voraus. Zur Vorbereitung auf den Eintritt in den Kindergarten können Spielgruppen oder Kindertagesstätten (Kitas) wertvolle Unterstützung bieten. Sie fördern soziale Erfahrungen, Selbstständigkeit und die altersgerechte Entwicklung der Kinder.
Ergänzend zum Kindergarten stehen Tagesstrukturen zur Verfügung. Diese gewährleisten eine verlässliche Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten, beispielsweise am Morgen, über Mittag oder am Nachmittag. Zudem unterstützen sie Familien bei der Organisation des Alltags.
Der Kindergarten ist ein Bildungsangebot mit klar definiertem pädagogischem Auftrag und setzt eine gewisse Reife sowie Selbstständigkeit des Kindes voraus. Zur Vorbereitung auf den Eintritt in den Kindergarten können Spielgruppen oder Kindertagesstätten (Kitas) wertvolle Unterstützung bieten. Sie fördern soziale Erfahrungen, Selbstständigkeit und die altersgerechte Entwicklung der Kinder.
Ergänzend zum Kindergarten stehen Tagesstrukturen zur Verfügung. Diese gewährleisten eine verlässliche Betreuung ausserhalb der Unterrichtszeiten, beispielsweise am Morgen, über Mittag oder am Nachmittag. Zudem unterstützen sie Familien bei der Organisation des Alltags.
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Obligatorischer Kindergarten - OKG
Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist obligatorisch.
Ab wann muss mein Kind in den obligatorischen Kindergarten?
Grundsätzlich gilt: Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr vollendet hat, ist schulpflichtig und besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten.
Bei Kindern mit Geburtsdatum zwischen dem 01. April und dem 31. Juli haben die Erziehungsberechtigten ergänzend folgende Möglichkeiten:
Vollendet das Kind zwischen dem 01. Juni und dem 31. Juli das fünfte Altersjahr, ist es zum vorzeitigen Schuleintritt berechtigt.
Vollendet das Kind das fünfte Altersjahr zwischen dem 01. April und dem 31. Mai, kann es um ein Jahr in der Schulpflicht zurückgestellt werden.
Den Entscheid für einen vorzeitigen Schuleintritt oder einer Rückstellung haben Erziehungsberechtigte dem Schulrat bis 31. Januar schriftlich mitzuteilen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben des Bildungsdepartementes Amt für Volksschulen und Sport.
Freiwilliger Kindergarten - FKG
Bereits Vierjährige können ein freiwilliges Kindergartenjahr absolvieren. Der Stichtag für das freiwillige erste Kindergartenjahr ist sinngemäss um ein Jahr früher als beim obligatorischen Kindergarten. Kinder, die bis am 31. Mai das vierte Altersjahr vollenden, sind ebenfalls zum Eintritt in den freiwilligen Kindergarten berechtigt. Kinder, welche zwischen dem 01. Juni und dem 31. Juli Geburtstag haben und die Eltern wünschen einen vorzeitigen Kindergarteneintritt, teilen diesen Entscheid dem Schulrat bis 31. Januar schriftlich mit. Noch jüngere Kinder, die erst nach dem 31. Juli das vierte Altersjahr vollenden, können nicht in den freiwilligen Kindergarten eintreten.
Die Kinder sind verpflichtet den Unterricht gemäss Stundenplan zu besuchen. Die Schulferienordnung hat Gültigkeit.
Absenzen
Sollte Ihr Kind krank sein oder aus einem andern Grund vom Kindergartenbesuch fernbleiben, bitten wir darum, die Kindergartenlehrperson vor Unterrichtsbeginn zu benachrichtigen. Die Regelung für Urlaube für besondere Anlässe und für die Jokertage gilt auch für den Kindergarten.
Znüni
Jeweils in der Pause am Vormittag haben die Kinder Gelegenheit, ein Znüni zu essen. Achten Sie bitte auf eine vollwertige, gesunde Zwischenverpflegung. Bitte keine Süssigkeiten mitgeben.
Zusammenarbeit
Im Wissen um die wichtige, gemeinsame Aufgabe zum Wohl Ihres Kindes fordern wir Sie auf, mit Ihrer Kindergartenlehrperson einen offenen und dauerhaften Kontakt zu pflegen. Orientieren Sie Ihre Kindergartenlehrperson vor allem über besondere Eigenheiten, körperliche oder seelische Beschwerden Ihres Kindes.
Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist obligatorisch.
Ab wann muss mein Kind in den obligatorischen Kindergarten?
Grundsätzlich gilt: Jedes Kind, das am 31. Mai das fünfte Altersjahr vollendet hat, ist schulpflichtig und besucht im nächsten Schuljahr den obligatorischen Kindergarten.
Bei Kindern mit Geburtsdatum zwischen dem 01. April und dem 31. Juli haben die Erziehungsberechtigten ergänzend folgende Möglichkeiten:
Vollendet das Kind zwischen dem 01. Juni und dem 31. Juli das fünfte Altersjahr, ist es zum vorzeitigen Schuleintritt berechtigt.
Vollendet das Kind das fünfte Altersjahr zwischen dem 01. April und dem 31. Mai, kann es um ein Jahr in der Schulpflicht zurückgestellt werden.
Den Entscheid für einen vorzeitigen Schuleintritt oder einer Rückstellung haben Erziehungsberechtigte dem Schulrat bis 31. Januar schriftlich mitzuteilen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Schreiben des Bildungsdepartementes Amt für Volksschulen und Sport.
Freiwilliger Kindergarten - FKG
Bereits Vierjährige können ein freiwilliges Kindergartenjahr absolvieren. Der Stichtag für das freiwillige erste Kindergartenjahr ist sinngemäss um ein Jahr früher als beim obligatorischen Kindergarten. Kinder, die bis am 31. Mai das vierte Altersjahr vollenden, sind ebenfalls zum Eintritt in den freiwilligen Kindergarten berechtigt. Kinder, welche zwischen dem 01. Juni und dem 31. Juli Geburtstag haben und die Eltern wünschen einen vorzeitigen Kindergarteneintritt, teilen diesen Entscheid dem Schulrat bis 31. Januar schriftlich mit. Noch jüngere Kinder, die erst nach dem 31. Juli das vierte Altersjahr vollenden, können nicht in den freiwilligen Kindergarten eintreten.
Die Kinder sind verpflichtet den Unterricht gemäss Stundenplan zu besuchen. Die Schulferienordnung hat Gültigkeit.
Absenzen
Sollte Ihr Kind krank sein oder aus einem andern Grund vom Kindergartenbesuch fernbleiben, bitten wir darum, die Kindergartenlehrperson vor Unterrichtsbeginn zu benachrichtigen. Die Regelung für Urlaube für besondere Anlässe und für die Jokertage gilt auch für den Kindergarten.
Znüni
Jeweils in der Pause am Vormittag haben die Kinder Gelegenheit, ein Znüni zu essen. Achten Sie bitte auf eine vollwertige, gesunde Zwischenverpflegung. Bitte keine Süssigkeiten mitgeben.
Zusammenarbeit
Im Wissen um die wichtige, gemeinsame Aufgabe zum Wohl Ihres Kindes fordern wir Sie auf, mit Ihrer Kindergartenlehrperson einen offenen und dauerhaften Kontakt zu pflegen. Orientieren Sie Ihre Kindergartenlehrperson vor allem über besondere Eigenheiten, körperliche oder seelische Beschwerden Ihres Kindes.
EK - Einführungsklasse
Innerhalb der Altersstufen entwickeln sich die Kinder unterschiedlich. So gibt es im Alter des Schuleintritts normal begabte Kinder, welche durch Entwicklungsverzögerungen, zum Beispiel emotionaler oder intellektueller Art, auffallen. Sie wären beim Schuleintritt im festgelegten Alter in der 1. Klasse überfordert. Eine Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr ist nicht immer die richtige Massnahme. In der Einführungsklasse können solche Kinder individuell gefördert werden. Der Stoff der 1. Klasse wird auf zwei Jahre verteilt. Dies erlaubt der Lehrperson, die Kinder in kleineren Lernschritten und mit langsamerem Lerntempo besser auf die 2. Klasse vorzubereiten.
Primarstufe 1./2. Klasse
Die Primarstufe vermittelt allen Schülerinnen und Schülern die Grundausbildung. Der Übertritt erfolgt in der Regel aus dem Kindergarten. Neben den Regelklassen bieten die Bezirksschulen Küssnacht auf der Primarstufe auch die Einführungs- und die Kleinklasse an.
Normalbegabte Kinder mit gewissen Entwicklungsverzögerungen können in der Einführungsklasse den Stoff der 1. Klasse auf zwei Jahre verteilt in kleineren Lernschritten verarbeiten. Kinder mit auffallenden Lernschwierigkeiten oder verminderter Begabung sind in der Regel den Anforderungen der Primarschule nicht gewachsen. Sie werden in der Kleinklasse unterrichtet oder erhalten Unterstützung durch die Heilpädagogische Schülerhilfe (HPSH).
Normalbegabte Kinder mit gewissen Entwicklungsverzögerungen können in der Einführungsklasse den Stoff der 1. Klasse auf zwei Jahre verteilt in kleineren Lernschritten verarbeiten. Kinder mit auffallenden Lernschwierigkeiten oder verminderter Begabung sind in der Regel den Anforderungen der Primarschule nicht gewachsen. Sie werden in der Kleinklasse unterrichtet oder erhalten Unterstützung durch die Heilpädagogische Schülerhilfe (HPSH).
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Einschulung
Kinder, welche am 31. Juli das 6. Altersjahr zurückgelegt haben, treten in der Regel auf das folgende Schuljahr in die 1. Primarklasse über.
Schülerbeurteilung
Auf der Primarstufe werden Leistung, Verhalten und Fortschritte der Schülerinnen und Schüler beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durch die Lehrpersonen. Sie soll auf Stärken hinweisen und Schwächen aufzeigen, damit an Verbesserungen gearbeitet werden kann. Mit einer Beurteilung können bei Kindern und Eltern auch Enttäuschungen verbunden sein. Klare Informationen durch die Lehrperson tragen dazu bei, Vertrauen zu schaffen und falsche Hoffnungen zu vermeiden.
Am Ende der 1. Klasse und nach dem ersten Halbjahr der 2. Klasse werden die Eltern von der Lehrperson zu einem Beurteilungsgespräch im Sinne einer ganzheitlichen Schülerbeurteilung eingeladen. Vom Ende der 2. Klasse an erhalten alle Kinder halbjährlich ein Zeugnis. Dieses gibt in Ziffernoten und im Vergleich zur Klasse Auskunft über die Leistungen des Kindes.
Formen der Beurteilung
Hausaufgaben
Sinnvolle und zielgerichtete Hausaufgaben bieten dem Kind die Möglichkeit, einen erarbeiteten Stoff zu festigen, zu vertiefen oder Arbeiten für die Schule vorzubereiten. Hausaufgaben können dazu dienen, selbständiges Lernen zu fördern, Arbeitszeiten selber festzulegen und einzuteilen, zunehmend Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen und Vertrauen in das eigene Lernvermögen zu gewinnen.
Für die Eltern sind Hausaufgaben eine Chance, am Schulalltag ihrer Kinder teilzuhaben. Es wird nicht erwartet, dass Eltern alles lückenlos überwachen oder gar eine Art Lehrerrolle übernehmen. Es geht für sie viel mehr darum, Interesse an der Arbeit des Kindes zu zeigen, es dort zu unterstützen, wo es nötig ist und dafür zu sorgen, dass die Hausaufgaben an einem geeigneten Ort und im richtigen Zeitpunkt erledigt werden.
Allgemeine Informationen zur Primarstufe
Auf der Primarstufe werden grundlegende Kenntnisse vermittelt und wichtige Fähigkeiten und Haltungen gefördert. Die individuelle Förderung des Kindes ist ein zentraler Auftrag. Primarschülerinnen und Primarschüler werden in der Regel von einer Klassenlehrperson unterrichtet. Eine Pensenteilung – die Führung einer Primarklasse durch zwei Lehrpersonen im Teilpensum – ist möglich. Einzelne Fächer werden durch Fachkräfte unterrichtet.
Kinder, welche am 31. Juli das 6. Altersjahr zurückgelegt haben, treten in der Regel auf das folgende Schuljahr in die 1. Primarklasse über.
Schülerbeurteilung
Auf der Primarstufe werden Leistung, Verhalten und Fortschritte der Schülerinnen und Schüler beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durch die Lehrpersonen. Sie soll auf Stärken hinweisen und Schwächen aufzeigen, damit an Verbesserungen gearbeitet werden kann. Mit einer Beurteilung können bei Kindern und Eltern auch Enttäuschungen verbunden sein. Klare Informationen durch die Lehrperson tragen dazu bei, Vertrauen zu schaffen und falsche Hoffnungen zu vermeiden.
Am Ende der 1. Klasse und nach dem ersten Halbjahr der 2. Klasse werden die Eltern von der Lehrperson zu einem Beurteilungsgespräch im Sinne einer ganzheitlichen Schülerbeurteilung eingeladen. Vom Ende der 2. Klasse an erhalten alle Kinder halbjährlich ein Zeugnis. Dieses gibt in Ziffernoten und im Vergleich zur Klasse Auskunft über die Leistungen des Kindes.
Formen der Beurteilung
- Am Ende der 1. Klasse und nach dem ersten Halbjahr der 2. Klasse werden die Eltern von der Lehrperson zu einem Beurteilungsgespräch im Sinne einer ganzheitlichen Schülerbeurteilung eingeladen.
- Vom Ende der 2. Klasse an erhalten alle Kinder halbjährlich ein Zeugnis. Dieses gibt in Ziffernoten und im Vergleich zur Klasse Auskunft über die Leistungen des Kindes.
- Die Noten sind für das Steigen in die nächsthöhere Klasse massgebend. Dafür notwendig ist eine Durchschnittsnote von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Noten sollen trotzdem nicht überbewertet werden, denn verschiedene Fähigkeiten, Leistungen und Eigenschaften lassen sich nicht durch Noten beurteilen.
- Es ist den Lehrpersonen freigestellt, weitere Beurteilungsarten wie Lernberichte oder Selbstbeurteilung als Ergänzung zu verwenden.
- Für den Übertritt in die Sekundarstufe I gilt ein erweitertes Beurteilungsverfahren.
Hausaufgaben
Sinnvolle und zielgerichtete Hausaufgaben bieten dem Kind die Möglichkeit, einen erarbeiteten Stoff zu festigen, zu vertiefen oder Arbeiten für die Schule vorzubereiten. Hausaufgaben können dazu dienen, selbständiges Lernen zu fördern, Arbeitszeiten selber festzulegen und einzuteilen, zunehmend Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen und Vertrauen in das eigene Lernvermögen zu gewinnen.
Für die Eltern sind Hausaufgaben eine Chance, am Schulalltag ihrer Kinder teilzuhaben. Es wird nicht erwartet, dass Eltern alles lückenlos überwachen oder gar eine Art Lehrerrolle übernehmen. Es geht für sie viel mehr darum, Interesse an der Arbeit des Kindes zu zeigen, es dort zu unterstützen, wo es nötig ist und dafür zu sorgen, dass die Hausaufgaben an einem geeigneten Ort und im richtigen Zeitpunkt erledigt werden.
Allgemeine Informationen zur Primarstufe
Auf der Primarstufe werden grundlegende Kenntnisse vermittelt und wichtige Fähigkeiten und Haltungen gefördert. Die individuelle Förderung des Kindes ist ein zentraler Auftrag. Primarschülerinnen und Primarschüler werden in der Regel von einer Klassenlehrperson unterrichtet. Eine Pensenteilung – die Führung einer Primarklasse durch zwei Lehrpersonen im Teilpensum – ist möglich. Einzelne Fächer werden durch Fachkräfte unterrichtet.
KK - Kleinklasse
Kinder mit auffallenden Lernschwierigkeiten oder verminderter Begabung, die den Anforderungen der Primarschule nicht gewachsen sind, werden in der Kleinklasse unterrichtet.
Lernziele, Stoffwahl und Lerntempo werden den Fähigkeiten und dem Auffassungsvermögen des einzelnen Kindes angepasst. Der Erziehung zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bei ausreichendem Schulerfolg ist ein Übertritt in die Primarschule möglich. Über die Zuweisung in die Kleinklasse entscheidet der Schulrat aufgrund eines Gutachtens des Schulpsychologischen Beratungsdienstes (SBS) sowie nach Anhörung der Eltern und der Lehrperson.
Lernziele, Stoffwahl und Lerntempo werden den Fähigkeiten und dem Auffassungsvermögen des einzelnen Kindes angepasst. Der Erziehung zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bei ausreichendem Schulerfolg ist ein Übertritt in die Primarschule möglich. Über die Zuweisung in die Kleinklasse entscheidet der Schulrat aufgrund eines Gutachtens des Schulpsychologischen Beratungsdienstes (SBS) sowie nach Anhörung der Eltern und der Lehrperson.