Schulrat
Der Schulrat übt die unmittelbare Aufsicht über die vom Schulträger (Bezirk Küssnacht) geführten Schulen aus. Der Schulrat ist für die strategischen Belange der Schule zuständig und vertritt die Schule nach aussen. Ihm obliegen alle Aufgaben, die nicht einem anderen Organ des Schulträgers zugewiesen sind.
Die Geschäftsordnung regelt die Organisation des Schulrates sowie die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der einzelnen Mitglieder und der Mitarbeitenden des Ressorts Bildung.
Hier geht es zu den Beschlüssen des Schulrats.
Die Geschäftsordnung regelt die Organisation des Schulrates sowie die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der einzelnen Mitglieder und der Mitarbeitenden des Ressorts Bildung.
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Mitglieder
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