Pilotprojekt - Musikschule während der Volksschulzeit
Die Ausgangslage
Aktuell findet der Musikschulunterricht hauptsächlich nach dem Volksschulunterricht statt. Dies führt einerseits dazu, dass die Kinder teilweise erst sehr spät oder zu ungünstigen Zeiten in den Musikschulunterricht können. Andererseits bedeutetet es für viele Eltern einen zusätzlichen Organisationsaufwand und die Musikschullehrpersonen können nur zu Randzeiten unterrichten.
Die Idee
Die Bezirksschulen Küssnacht lancieren für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 ein Pilotprojekt für den “Musikschulunterricht während der Volksschulzeit”. Primarschülerinnen und Primarschüler der Schulhäuser Dorfhalden und Seematt I und II können den Volksschulunterricht einmal pro Woche verlassen und während dieser Zeit den Musikschulunterricht an der Musikschule Küssnacht besuchen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den verpassten Volksschulunterrichtsinhalt selbstständig zu erarbeiten. Damit das Kind den Volksschulunterricht verlassen darf, bedarf es die Zustimmung der Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung. Die Zustimmung können die Eltern anlässlich des Ausfüllens der Musikschulanmeldung erteilen. Weiter prüfen die Schulleitung und die zuständige Klassenlehrperson, ob das Verlassen des Volksschulunterrichts aufgrund der Musikschullektionen aus organisatorischen und pädagogischen Gründen möglich ist.
Teilnahmebedingungen
Grundsätzlich sind alle Kinder teilnahmeberechtigt, welche im kommenden Schuljahr den Volksschulunterricht in den Schulhäusern Dorfhalden, Seematt I und Seematt II besuchen. Voraussetzung ist, dass der Musikschulunterricht während der Volksschulzeit pädagogisch sinnvoll und organisatorisch, sowie betrieblich machbar ist.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass mein Kind den Musikschulunterricht während der Volksschulzeit besucht?
Nein. Gemäss Personalreglement obliegt die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler der Musikschulleitung. Es kann daher sein, dass aus organisatorischen, betrieblichen oder pädagogischen Gründen der Musikschulunterricht nicht während der Volksschulzeit stattfinden kann.
Wird mein Kind einfach eingeteilt?
Nein. Die zugeteilte Musikschullehrperson meldet sich vor den Sommerferien bei Ihnen. Gemeinsam können Sie eine Unterrichtszeit finden.